Sie haben eine Vermögensauseinandersetzung mit Ihrem scheidenden Ehepartner? Sie können sich nicht darauf einigen, wie Sie Ihren gemeinsam erwirtschafteten Gewinn verteilen? Unser Fachanwalt für Familienrecht berät Sie gerne über den sogenannten Zugewinnausgleich.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Beantragt ein Ehepartner in der Scheidungsphase eine Vermögensauskunft oder -auszahlung, beschäftigt sich ein Richter mit dem Sachverhalt. Hat sich das Vermögen während der Ehe vergrößert, wird dieser Mehrbetrag (Zugewinn) zwischen den Partnern aufgeteilt – vorausgesetzt, beide haben keine Gütertrennung vereinbart.
Wie wird die Verteilung berechnet?
Bei jedem Ehepartner entscheidet die Differenz aus
Wer in dieser Zeit mehr Vermögen angespart hat, muss dem Partner die Hälfte dieses Mehrbetrages als Zugewinnausgleich zahlen.
Oft entstehen bei der Ermittlung dieser Daten komplizierte rechtliche Fragen. Um Nachteile bei der Verteilung zu vermeiden, sichern Sie sich unseren kompetenten Rat.
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